Foto einer Messung im Außenbereich

Gutachten

Wir erstellen sowohl Privat- als auch Gerichtsgutachten. Unsere Tätigkeiten erfolgen dabei ausnahmslos interessenneutral und unabhängig. Foto des Stempels

Typische Arten von Gutachten sind:

Beweissicherungsgutachten:
Hierbei werden z. B. Messungen durchgeführt und beurteilt mit dem Ziel, den vorgefundenen Zustand für etwaige Ansprüche oder Ablehnung von Ansprüchen zu dokumentieren.
Abnahmegutachten:
Mittels Messungen wird überprüft, ob ein zuvor definierter Zustand eingehalten wurde und die Abnahme bestätigt werden kann.
Immissionsgutachten:
Hierbei werden Messungen durchgeführt, um den am Immissionsort festgestellten Immissionspegel zu dokumentieren und mit zulässigen Werten z. B. nach DIN oder VDI zu vergleichen. Im Gutachten werden die Messungen und Ergebnisse dokumentiert und gegebenenfalls Empfehlungen ausgesprochen.
Prognosegutachten:
Sehr häufig soll in einem Gutachten beurteilt werden, wie sich ein bestimmter Sachverhalt (z. B. Neubau) zukünftig auf die Immissionen auswirkt. Bei Gutachten dieser Art werden häufig auch Maßnahmen erforderlich, die zu einer Verbesserung der Situation führen.
Gerichtsgutachten:
Bei einem Gutachten im Auftrag eines Gerichts geht es darum, die im jeweiligen Fall auftretenden Fragen konkret, präzise und neutral zu beantworten. Dabei wird besonders auf eine klare und eindeutige Ausdrucksweise Wert gelegt.